Wichtige Beschlüsse
Protokoll zur Vorstandsversammlung am 15.04.2026
Ruderordnung, ergänzender Beschluss durch die heutige Vorstandsversammlung:
Fahrten außerhalb des eigenen Ruderreviers mit vereinseigenem Boot müssen bei mindestens
einem Vorstandsmitglied beantragt und durch ein Vorstandmitglied formlos genehmigt werden
(Pkt. 6.1).
Dieses Vorstandsmitglied informiert den weiteren Vorstand über seine Entscheidung.
Die Ruderordnung muss von aktiven Mitgliedern und Jugendlichen durch Unterschrift anerkannt
werden
Jahreshauptversammlung vom 22.03.2026 - angenommene Anträge
Beitragszahlung bei Austritt aus dem Verein
Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austrittserklärungen nach § 6.3.2 der Satzung vor dem 20.02. ist der halbe Jahresbeitrag zahlen, bei Kündigungen nach dem 20.02. ist der volle Beitrag zu entrichten.
Die Regelungen, dass keine gezahlten Beitrage wieder erstattet werden (§ 6.6 der Satzung) sowie zur Fälligkeit des Beitrages (Jahresbeitrag bis zum 20. Februar des laufende Jahres, § 8.1 und 8.4 der Satzung) bleiben davon unberührt.
Abgeltung von nicht geleisteten Arbeitsstunden
Nach § 8.7 der Vereinssatzung wird festgelegt, dass alle Mitglieder jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten haben.
Diese Verpflichtung kann durch Zahlung eines Stundensatzes von 10 Euro je zu erbringender Arbeitsstunde abgegolten werden.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder, die keine Dauerbootsanlieger sind sowie Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Vorstand entscheidet in einer Vorstandssitzung über die Festsetzung der Abgeltungsbeträge und darüber, inwieweit andere vereinsfördernde Aktivitäten auf die Arbeitsstunden angerechnet werden können.
Diese Regelung tritt ab dem Kalenderjahr 2026 in Kraft.
Hinweis: § 8.7. der Vereinssatzung
Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich einen ehrenamtlichen Arbeitsdienst im Bootshaus oder auf dem Vereinsgelände zu leisten.
Diese Verpflichtung kann durch die Zahlung eines Stundensatzes, der wie die Anzahl der zu leistenden Stunden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird, abgegolten werden.










